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Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute – da es keine staatlichen Leistungen mehr in dieser Hinsicht gibt für die nach dem 02. Januar 1961 Geborenen – ein wichtiger Pfeiler der privaten Vorsorge, denn wer nicht mehr arbeiten gehen kann, benötigt in der Regel weit über seinen bisherigen Lebensstandard hinaus, weitere finanzielle Mittel, weil gegebenenfalls eine private Pflegekraft oder aber eine Haushaltshilfe bezahlt werden muss, die die täglichen Aufgaben übernimmt.
Für viele Arbeitnehmer ist eine alleinige Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch zunächst einmal eine Versicherung, in die man regelmäßig Beiträge einzahlt, wenn man sie aber nicht in Anspruch nimmt, daraus keine Vorteile ziehen kann, weil es keine Beitragsrückerstattung gibt. Jedoch besteht die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit einer Rentenversicherung zu koppeln.
Höhe der Versicherungsprämie
Bei der Berechnung der Höhe der Versicherungsprämie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung spielen dabei mehrere Faktoren eine Rolle.
Ein großer Faktor ist dabei das Eintrittsalter. Dabei gilt die Faustregel, desto früher man vorsorgt, desto weniger Beitrag zahlt man. Ältere Versicherungsnehmer zahlen aufgrund des erhöhten Risikos aufgrund ihres Alters auch mehr an Beitrag. Bei der Antragsstellung zu einer derartigen Versicherung gilt darüber hinaus auch ein Höchstalter von 65 Jahren, wobei einige Versicherungsgesellschaften im Zuge der Erhöhung des Renteneintrittsalters bei der gesetzliche Altersrente die Höchstgrenze inzwischen auf 67 Jahre angehoben haben.
Die Beitragshöhe
Die Beitragshöhe zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann des Weiteren beeinflusst werden von der Höhe der Versicherungssumme, sowie der Berufsgruppe, die der Antragssteller angehört, wie auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die man erhalten möchte und letztendlich der Karenzzeit. Aber auch der Gesundheitszustand des Antragsstellers kann unter Umständen bei der Berechnung des Beitrages eine Rolle spielen.
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